So, habe gerade mal mit einem freundlichen Herrn vom Tiefbauamt telefoniert und mich aufklären lassen. Die Stadtreinigungssatzung ist ja für einen juristischen Laien wie mich nicht eindeutig. Entscheidend ist der §2: “In den Straßen des Straßenverzeichnisses C, wird kein Fahrbahnwinterdienst durchgeführt.” Das umfasst auch das Räumen und Streuen durch Anwohner. Noch mal im Klartext:Weiterlesen: Glatteis auf Nebenstraßen - Update




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